DSGVO

Datenschutz-Grundverordnung

Deine Rechte

gegenüber dem Verantwortlichen dieser Page: Jürgen Schröter
bei Rechtsverletzung per eMail zu erreichen: email@juergen-schroeter.de

1.1 Dein Recht auf Auskunft

Mit deinem Recht auf Auskunft erhältst du eine umfassende Einsicht in die dich angehenden Daten und einige andere wichtige Kriterien wie beispielsweise die Verarbeitungszwecke oder die Dauer der Speicherung.

Grundsätzlich habe ich über ein „Double-Optin-Verfahren“ deine Zustimmung zum Eintrag in eine Newsletter-Liste "Seelen-Briefe" abgefragt und erhalten. Möglicherweise hast du dich auch in mehrere Newsletter-Listen eingetragen. Der Eintrag in eine Newsletter-Liste ist zweckgebunden. Ich habe maximal zwölfmal im Jahr (monatlich) eine E-Mail an alle eingetragenen Newsletter-Bezieher versenden, wenn ich den Eindruck hatte, der Inhalt dieses Newsletters könnte von allgemeinem Interesse sein.
Ich würde mich freuen, wenn du dem auch in Zukunft gegenüber offen bist und mir die Erlaubnis dazu erteilst.

Jede eMail von mir (von KlickTipp versendet) enthält ganz am Ende einen Link zur Selbstaufkunft. Wenn du ihn betätigst, werde ich aufgefordert, dir in einer angemessenen Zeit die gespeicherten Daten mitzuteilen. Diese Anfrage von dir kann nicht automatisch gegeben werden, sondern muss von mir manuell eingesehen und beantwortet werden.
Daher kann die Antwort bis maximal 48 Stunden dauern. Ich bitte um dein Verständnis.

1.2 Dein Recht auf Berichtigung

Du hast das Recht, unrichtig hinterlegte personenbezogene Daten korrigieren zu lassen.

Ich gehe nach dem Minimalprinzip in der Datenerhebung vor, erhebe also nur das, was ich wirklich brauche. In der Regel habe ich von dir nur deine eMail-Adresse gespeichert, die ja korrekt sein muss, sonst wärst du nicht in meinem Verteiler. Ansonsten sind maximal noch Vor- und Familliennamen, manchmal auch das Geburtsdatum gespeichert (diese Daten hast du in Kontakt-Formularen alle selbst eingegeben). Doch vielleicht sind dabei Fehler aufgetreten oder du willst z.B. deine E-Mail-Adresse verändern.
Meine Antwort-E-Mail auf deine Anfrage zur Selbstauskunft (s.o.) enthält auch einen Link, mit dem du fehlerhafte Eintragungen oder Neueintragungen selbstständig vornehmen kannst. Es liegt in deiner Hand!

1.3 Dein Recht auf Löschuing

Du hast das Recht, Daten löschen zu lassen. (Dies ist anders als bei Newslettern bei Kaufverträgen allerdings nur möglich, wenn die angegebenen personenbezogenen Daten nicht mehr notwendig sind, von mir rechtswidrig verarbeitet wurden oder deine Einwilligung widerrufen wurde. Hier müssen Daten ja für Behörden wie das Finanzamt über eine vorgegebene Zeit gespeichert bleiben.)

Dies ist für im Falle der Newletter-Bestellung jedoch für dich einfach umzusetzen: Jeder Newsletter von mir enthält unten in der Signatur deutlich ausgewiesen die Möglichkeit dich „mit nur einem Klick sicher aus diesem Verteiler auszutragen.“ Mach es selbst und: fertig!

1.4 Dein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Mit Recht kannst du die Verarbeitung deiner Daten vorläufig stoppen, bis andere rechtsrelevante Daten (wie Finanzamt) abgelaufen sind.

Dies ist allerdings in unserem Geschäftsumgang ein eher theoretisches Recht. Natürlich sind meine Kunden auch in Newsletter-Verteilern, um neue Informationen rund um das Produkt zu erhalten. Solche Newsletter sind das PLUS zum Produkt. Wenn du diese informativen Zusatzleistungen von mir doch abbestellen willst, kannst du es jederzeit tun. Ansonsten lösche ich alle buchhalterischen Daten zum Produkteinkauf nach gesetzlicher Frist selbstständig ohne zusätzliche Aufforderung durch dich.

1.5 Dein Recht auf Datenübertragbarkeit

Dieses Recht besagt, dass ich dir deine personenbezogenen Daten in einer Datei und einem Dateiformat übersende, dass du es digital selbst speichern oder an Dritte wie einen Rechtsanwalt ohne großen Aufwand weiterleiten kannst.

Da ich selbst ein möglichst „papierloses Büro“ habe, versteht sich dieses Recht von selbst. Etwas übertrieben würde ich sagen: Ich kann gar nicht anders, als digital zu arbeiten.

1.6 Dein Recht auf Widerspruch

Du hast das Recht, Widerspruch einzulegen, wenn ich deine Daten über unsere klare Vereinbarung hinaus weiterverarbeiten würde.

Dies erübrigt sich im Grunde auch, weil ich deine Daten strikt nur für den Zweck der Datenerhebung verwende. Sollte ich es darüber hinaus für sinnvoll und in deinem Interesse halten, würde ich dein ausdrückliches Einverständnis einholen. Widerspruch heißt in diesem Falle, wenn du auf meine Bitte ausdrücklich kommunizierst: Nein, will ich nicht!

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